Tja, das berühmte End User License Agreement - von vielen nur schnell durchgeklickt, kaum jemand liest sich je komplett durch, was da so drinnen steht. Sollte man aber, denn was manche Softwarehersteller verlangen, ist teilweise unrealistisch, und viele Regeln werden andauernd gebrochen.
Auf /. fand ich heute einen netten Bericht über einen Artikel von Aaren McKenna, einem der fleißigen Leute von tomshardware.com, der ein paar Bestimmungen einiger Eula's analysiert hat. Hier ein paar Beispiele:
Microsoft XML und SQL Server -Eula's beinhalten zum Beispiel, daß man als Benutzer dieser Software ohne Microsoft's schriftlichem Einverständnis keine Benchmark Tests veröffentlichen darf. MS scheint hier sehr von der eigenen Software überzeugt zu sein .
Claria, mit dem netten Programm Gain Gator, verpflichtet mittels Eula jeden Benutzer, daß dieser nie in ihr Programm (sowie darauf aufbauende) eingreift, und daß man keinerelei Einfluß auf den Datenverkehr zwischen dem Programm und dem Werbe-Server vornimmt, nichteinmal überwacht/gelesen darf man dies (wenn ich schon BigBrother am PC habe, will ich wenigstens wissen, was die über mich erfahren - also für mich heißt das: Finger weg).
Einen Eula haben die meißten PC User schon mal durchgelesen (bzw. überflogen): Den Windows XP Eula. Und auf welchen interessanten Absatz kommt man hier ? Microsoft lehnt jede Garantie auf alle Schäden am PC ab, sobald irgendeine Software, die nicht von Microsoft stammt, auch installiert ist (ich hoffe ich habe das sinngemäß richtig übersetzt).
Da stellt sich nur noch die Frage, wie EULA's vor Gericht halten, Aaren McK meinte dazu, daß er bzw. die Seite tomshardware.com seit Jahren Benchmarks veröffentlicht, und noch nie geklagt wurde. Man darf gespannt sein, was sich Softwarefirmen noch einfallen lassen
Links: (alle Sites auf Englisch)
Artikel auf Slashdot
Artikel auf TG Daily
tomshardware.com